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   VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10121/01   

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https://dejure.org/2001,13673
VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10121/01 (https://dejure.org/2001,13673)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.09.2001 - A 6 K 10121/01 (https://dejure.org/2001,13673)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. September 2001 - A 6 K 10121/01 (https://dejure.org/2001,13673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Iran: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für Ahl-e Haqq Mitglieder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter; Einreise über einen sicheren Drittstaat; Voraussetzungen eines Abschiebungsschutzanspruchs ; Vorliegen einer politischen Verfolgung; Prognoseentscheidung im Rahmen des Abschiebungsschutzes; Darlegungspflicht eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2001 - A 3 S 904/00
    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10121/01
    Indes bedarf es hierfür einer exponierten exiloppositionellen Betätigung, worunter die Wahrnehmung von Führungs- oder Funktionsaufgaben in einer Organisation oder die Kandidatur hierfür, die Teilnahme an Veranstaltungen, die führenden Mitgliedern der Organisation vorbehalten ist, und die Übernahme von Verantwortung für Presseerzeugnisse, öffentliche Veranstaltungen oder wirtschaftliche Belange der Organisation zu verstehen ist (vgl. hierzu AA, Auskunft vom 27.10.2000 an das VG Potsdam; vgl. auch Bundesamt für Verfassungsschutz, Auskünfte vom 04.11.1999 an das VG Potsdam und vom 11.12.2000 an das VG Köln; vgl. zu alledem mit Blick auf die Rückkehrprognose im Rahmen des § 53 AuslG: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.03.2001 -A 3 S 904/00- sowie für die Gefahr politischer Verfolgung im Falle der Rückkehr VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2001 -A 3 S 476/01- jeweils m.w.N.).

    Eine Gefährdung wegen der Asylantragstellung ergibt sich aus den übrigen Erkenntnismitteln ebenfalls nicht und wird auch von den mit dieser Frage befassten Obergerichten nicht gesehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.03.2001 -A 3 S 904/00-; Beschluss vom 07.05.2001 -A 3 S 476/01-, jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10121/01
    Politische Verfolgung liegt hiernach dann vor, wenn dem Einzelnen durch seinen Heimatstaat oder durch Maßnahmen Dritter, die seinem Heimatstaat zuzurechnen sind, in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, an seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen (z.B. seine Ethnie oder Volkszugehörigkeit), gezielte Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn nach ihrer Intensität und Schwere aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (vgl. zu Art. 16 Abs. 2 GG a.F.: BVerfGE 80, 315, 333 ff.).

    Dies ist beispielsweise für den Fall einer nach der Flucht eingetretenen landesweiten oder regionalen Verfolgung der Gruppe, der der Asylsuchende zuzuordnen ist, anzunehmen (vgl. BVerfGE 74, 51, 64 ff.; 80, 315, 344 ff.; BVerwGE 85, 139; 87, 152).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10121/01
    Während  das auf dem Zufluchtgedanken, mithin auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung-Flucht-Asyl, beruhende Asylgrundrecht (BVerfGE 74, 51, 60) retrospektiv ist, soll § 51 Abs. 1 AuslG Schutz vor den Gefahren aus einer künftigen Abschiebung bieten.

    Dies ist beispielsweise für den Fall einer nach der Flucht eingetretenen landesweiten oder regionalen Verfolgung der Gruppe, der der Asylsuchende zuzuordnen ist, anzunehmen (vgl. BVerfGE 74, 51, 64 ff.; 80, 315, 344 ff.; BVerwGE 85, 139; 87, 152).

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10121/01
    Die Voraussetzungen dieses Abschiebungsschutzanspruchs sind mit denjenigen des "großen Asyls" deckungsgleich, so weit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betrifft (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1992, BayVBl. 1992, 377 = DÖV 1992, 582 = DVBl. 1992, 843 = NVwZ 1992, 892).

    Darüber hinaus greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG auch  dann ein, wenn z.B. politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1992, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1997 - A 12 S 1467/95

    Iran: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit allein wegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10121/01
    Angesichts dieser Gleichsetzung von religiöser mit politischer Opposition und Betätigung für entsprechende Gruppen (vgl. zu christlichen Missionierungsaktivitäten: Deutsches Orient-Institut, Auskunft vom 26.02.1999 an VG Aachen) ist zwar davon auszugehen, dass eine exiloppositionelle Tätigkeit für eine religiöse Gruppe ebenso wie eine entsprechende Betätigung für eine politische Gruppierung dann ein ernsthaftes Risiko von Verfolgungsmaßnahmen für den Fall der Rückkehr nach sich zieht, wenn sie von iranischen Stellen als gefährlich und mithin für die Sicherheit des Staates von Interesse angesehen wird (vgl. zur exilpolitischen Betätigung: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.05.1997 -A 12 S 1467/95-, VGHBW-Ls 1997, Beilage 10, B 5; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 26.10.1999 -5 L 3180/99-, zitiert nach JURIS).

    Denn die von ihnen insoweit allein angegebene Teilnahme am Betrieb von Büchertischen (der Ahl-e Haqq-Sekte) im Rahmen von oppositionspolitischen Veranstaltungen Dritter im Bundesgebiet genügt für eine solche hervorgehobene Tätigkeit nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.05.1997, aaO).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10121/01
    Auch liegt dort keine extreme allgemeine Gefahrenlage vor, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde (vgl. zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 S.1 AuslG bei einerseits konkreten und andererseits allgemeinen Gefahren BVerwG, Urt.v. 17.10.1995, NVwZ 1996, 199 f.).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10121/01
    Allerdings kann sich die Gefahr eigener politischer Verfolgung auch aus gegen Dritte gerichteten Maßnahmen ergeben, wenn diese Dritten wegen eines asylerheblichen Merkmals verfolgt werden, das der Asylbewerber mit ihnen teilt, und wenn er sich mit ihnen in einer nach Ort, Zeit und Wiederholungsträchtigkeit vergleichbaren Lage befindet und deshalb unter Berücksichtigung von Intensität und Häufigkeit der gegen andere Gruppenmitglieder gerichteten ausgrenzenden Rechtsgutsbeeinträchtigungen seine eigene bisherige Verschonung als eher zufällig anzusehen ist (vgl. zu Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG a.F.: BVerfGE 83, 216, 239 ff.).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10121/01
    Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich, wie etwa der häusliche Gottesdienst, aber auch die Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich, ferner das Gebet und der Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf, gehören unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard zu dem elementaren Bereich, den der Mensch als "religiöses Existenzminimum" zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (vgl. BVerwGE 74, 31 (38, 40); vgl. auch BVerwG, DVBl. 1986, S. 834 (836), insoweit in BVerwGE 74, 41 nicht abgedruckt); sie gehören zu dem unentziehbaren Kern seiner Privatsphäre ("privacy"), gehen aber nicht darüber hinaus (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluß vom 01.07.1987 -2 BvR 478, 962/86-, BVerfGE 76, 143, 158, 159; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 -BVerwG 9 C 60.89-, InfAuslR 1991, 140, 141).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10121/01
    Dies ist beispielsweise für den Fall einer nach der Flucht eingetretenen landesweiten oder regionalen Verfolgung der Gruppe, der der Asylsuchende zuzuordnen ist, anzunehmen (vgl. BVerfGE 74, 51, 64 ff.; 80, 315, 344 ff.; BVerwGE 85, 139; 87, 152).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.09.2001 - A 6 K 10121/01
    Die Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich, wie etwa der häusliche Gottesdienst, aber auch die Möglichkeit zum Reden über den eigenen Glauben und zum religiösen Bekenntnis im nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich, ferner das Gebet und der Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen dort, wo man sich nach Treu und Glauben unter sich wissen darf, gehören unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde wie nach internationalem Standard zu dem elementaren Bereich, den der Mensch als "religiöses Existenzminimum" zu seinem Leben- und Bestehenkönnen als sittliche Person benötigt (vgl. BVerwGE 74, 31 (38, 40); vgl. auch BVerwG, DVBl. 1986, S. 834 (836), insoweit in BVerwGE 74, 41 nicht abgedruckt); sie gehören zu dem unentziehbaren Kern seiner Privatsphäre ("privacy"), gehen aber nicht darüber hinaus (vgl. zu alledem BVerfG, Beschluß vom 01.07.1987 -2 BvR 478, 962/86-, BVerfGE 76, 143, 158, 159; BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 -BVerwG 9 C 60.89-, InfAuslR 1991, 140, 141).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1996 - A 16 S 2211/95

    Verpflichtungsklage auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach AuslG 1990 § 51 und

  • OVG Niedersachsen, 26.10.1999 - 5 L 3180/99

    Iran; Verbot der Abschiebung wegen politischer Verfolgung; ;

  • OVG Saarland, 23.10.2002 - 9 R 3/00

    Iran, Unruhen, Ghazwin, Glaubwürdigkeit, exilpolitische Betätigung, Monarchisten,

    1 2002, 10, vom 18.5.2001 - 6 A 1841/01.A - vom 6.8.2001 - 6 A 3082/01.A -, vom 20.8.2001 - 6 A 3272/01.A - und vom 3.8.1998 - 9 A 1496/98.A - Nds. OVG, Urteil vom 26.10.1999 - 5 L 3180/99 - und Beschluß vom 17.4.1998 - 5 L 4602/97 - BayVGH, Beschlüsse vom 25.4.1996 19 AA 96.30865 - und vom 5.3.1999 - 19 ZB 99.30478 - HessVGH, Urteile vom 27.1.1992 - 13 UE 567/89 - und vom 30.11.1992 - 13 UE 441/90 - VG Karlsruhe, Urteile vom 6.9.2001 - A 6 K 10121/01 - und - A 6 K 10135/01 - VG Koblenz, Urteil vom 26.11.1999 - 8 K 3448/98.KO - VG Bremen, Entscheidungen vom 19.9.1996 - 3 AS 99/93 -, vom 7.11.1996 - 3 AS 88/94 - und vom 24.11.1998 - 3 K 23125/96.A - VG Gießen, Urteil vom 3.4.1996 - 3 E 10933/96 - VG Berlin, Urteil vom 9.11.1992 - 2 A 21.90 -, NVwZ-RR 1993, 445 (Leits.) schließt sich der erkennende Senat dieser Einschätzung im Kern an.
  • VG Stade, 03.08.2020 - 1 A 2497/17

    Genitalverstümmlungen (FGM/C) in der Republik Côte d'Ivoire

    Dabei ist eine qualifizierende bzw. bewertende Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung anzulegen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 05. September 2017 - 2 LB 186/17 -, Rn. 44, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 06. September 2001 - A 6 K 10121/01 -, Rn. 52, juris).
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